Das Pflegegeld steht Ihnen pauschal zu, wenn Sie sich selbst um die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pauschale. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Bei Pflegegrad 2 (vorher Pflegestufe 1 mit Demenz) stehen Ihnen zum Beispiel bereits 316€ zu, bei Pflegegrad 4 sogar 728€.
*1. TOP Pflege 24 unterstützt Sie bei der Beantragung und Optimierung Ihres Pflegegrades mit dem Ziel Ihnen die kostengünstige Versorgung zu ermöglichen.
*2. Bei Vorliegen einer Pflegestufe steht Ihnen zudem unter bestimmten Voraussetzungen jährlich 1612€ Verhinderungsgeld zu. Auch hier unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung.
*3. Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommenen Betrages aus der Kurzzeitpflege (pro Jahr also bis 806€) zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden.
*4. Pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ über TOP Pflege 24 lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen und dabei Ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu 4.000€ pro Jahr senken. Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.